ambulante psychoonkologische Beratung und Begleitung
für Selbstzahler auch in Hospizen oder Hausbesuch möglich
NEU FÜR KLINIKEN: Organisation eines psychoonkolo-gischen Dienstes z. B. für Brustkrebszentren, sowohl für den ambulanten (ggf. anrechenbar über §116b), als auch für den stationären Bereich